Dorferneuerung: private Förderung
Leistungsbeschreibung
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung beziehungsweise. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung beziehungsweise Stärkung der Ortskerne beitragen.
Förderungen:
Zuwendungen erhalten Sie zum Beispiel für folgende Vorhaben :
- Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen, wie zumBeispiel Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeindlichen und gemeinschaftlichen Nutzung sowie der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild,
- bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch nehmen können,
- investive Vorhaben zur Schaffung von bedarfsgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der örtlichen Grundversorgung, der Dorfgemeinschaft und der Dorfkultur, wie zum Beispiel Dorfläden, Dorf-Cafés etc.,
- Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz im Innenbereich zur Bewältigung städtebaulicher Missstände und zur Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung einschließlich Entsiegelung und Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien auf der Grundlage eines aussagefähigen Dorferneuerungs-/Dorfentwicklungskonzeptes zur Innenentwicklung und Vitalisierung der Ortskerne,
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von dorfgerechten Freiflächen, Plätzen, innerörtlichen Verbindungswegen sowie Freizeit- und Erholungseinrichtungen – hier ist insbesondere auf eine klimagerechte Gestaltung zu achten,
- bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Um- oder An- und Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich des Innenausbaus sowie denkmalpflegebedingter, energetischer und bauökologischer Mehraufwendungen.
Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro. Für bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen, soweit Sie hierfür keine Wirtschaftsfördermittel in Anspruch genommen werden, kann die Zuwendung bis auf 41.000 Euro angehoben werden.
Keine Förderungen:
Keine Förderung erhalten Sie für Vorhaben,
- die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
- die bereits begonnen wurden,
- für Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,
- auf Friedhöfen,
- die einer Beitragspflicht unterliegen beziehungsweise deren beitragspflichtige Bestandteile.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Pläne
- Kostenvoranaschläge beziehungsweise Kostenschätzung des Planers
- Fotos vom Bestand
Welche Gebühren fallen an?
Vorkasse: NeinWelche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen beachten, sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht erhalten Sie bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.